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folgendes ist während des Aufenthalts zu beachten:

 

Kontaktverbot

In der Öffent­lich­keit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindest­abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Es wird empfohlen, eine Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.

Mit wie vielen Menschen kann ich mich an öffentlichen Orten aufhalten bzw. bewegen?

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet.

 

  • Die Gemeinschaftsbereiche  Garten, Spielplatz, Grillplatz können  unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden.

  • Die Sauna ist aus Corora-hygienischen Gründen geschlossen.

  • Im Keller steht eine Waschmaschine und ein Trockner zur Reinigung Ihrer Wäsche

  • Der Gemeinschaftsraum darf nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und den Personen eines weiteren Hausstandes genutzt werden.

  • Jedem Apartment ist eine eigene Terrassen zugeordnet, die mit der Apartment-Nr. gekennzeichnet ist.

  • Benutzte Papierhandtücher, Taschentücher, Masken und Handschuhe sind angemessen zu entsorgen, indem diese in einem verschlossenen Plastikbeutel in der Restmülltonne entsorgt werden.

  • In geschlossenen Räumen kann die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen. Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert.

  • Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein. Die betroffene Person sollte sich umgehend zunächst telefonisch zur Abklärung an einen behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt (www.rki.de/meingesundheitsamt) vor Ort wenden.

  • Sollte die Erkrankung mit dem Coronavirus bestätigt werden, gelten die RKI-Hinweise bei bestätigter Erkrankung.

Stand 19. 05. 2020

Da sich die Rechtslage teilweise sehr schnell ändert, bitten wir um Verständnis, dass nicht alle Änderungen umgehend aufgeführt werden.

Informieren Sie sich bitte auch selbst über die geltenden Vorschriften und Reglungen.

Unten ein Link zur Homepage der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

 V i l l a    K l a t s c h m o h n 

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