Adresse Ferienhaus Villa Klatschmohn:
Villa Klatschmohn
Lindenstraße 13
23942 Groß Schwansee



Ferienhaus für Gruppen
folgendes ist während des Aufenthalts zu beachten:
Kontaktverbot
In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Es wird empfohlen, eine Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Mit wie vielen Menschen kann ich mich an öffentlichen Orten aufhalten bzw. bewegen?
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet.
-
Die Gemeinschaftsbereiche Garten, Spielplatz, Grillplatz können unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden.
-
Die Sauna ist aus Corora-hygienischen Gründen geschlossen.
-
Im Keller steht eine Waschmaschine und ein Trockner zur Reinigung Ihrer Wäsche
-
Der Gemeinschaftsraum darf nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und den Personen eines weiteren Hausstandes genutzt werden.
-
Jedem Apartment ist eine eigene Terrassen zugeordnet, die mit der Apartment-Nr. gekennzeichnet ist.
-
Benutzte Papierhandtücher, Taschentücher, Masken und Handschuhe sind angemessen zu entsorgen, indem diese in einem verschlossenen Plastikbeutel in der Restmülltonne entsorgt werden.
-
In geschlossenen Räumen kann die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen. Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert.
-
Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein. Die betroffene Person sollte sich umgehend zunächst telefonisch zur Abklärung an einen behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt (www.rki.de/meingesundheitsamt) vor Ort wenden.
-
Sollte die Erkrankung mit dem Coronavirus bestätigt werden, gelten die RKI-Hinweise bei bestätigter Erkrankung.
Stand 19. 05. 2020